Die osteopathische Behandlung

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Die osteopathische Behandlung

Wie läuft die Behandlung bei uns ab und worauf müssen Sie achten?

Erstbehandlung:
 In unserer ersten Sitzung hinterfragen wir Ihre persönliche Krankheitsgeschichte in einem einführenden Gespräch. Anschließend folgt eine körperliche Untersuchung von Kopf bis Fuß. Dies erscheint anfangs aufwendig, führt aber bei unserer Therapieform schneller zum Ziel. Die Befunde besprechen wir mit Ihnen und erstellen gemeinsam einen entsprechender Therapieplan. Hilfreich sind selbstverständlich existierende Arztbefunde, Röntgenbilder, Kernspin- oder CT-Bilder. Bringen Sie diese – sofern vorhanden – gern zum ersten Termin mit.
Damit wir uns bei der Erstbehandlung voll und ganz auf Sie konzentrieren können und nicht noch lästigen Bürokram erledigen müssen, können Sie gerne die Formulare zum Datenschutz ausdrucken und unterschrieben mitbringen. Bei Fragen steht Ihnen das Praxisteam selbstverständlich zur Verfügung.

Behandlungsdauer:
 Jede Behandlung dauert ca. 50 Minuten. Planen Sie bitte insgesamt für Ihren Besuch in unserer Praxis eine ganze Stunde ein. Bei Babies und Kindern dauert die erste Behandlung 45 Minuten, die daurauffolgenden 30 Minuten.

Honorar: Jede osteopathische Untersuchungs- und Behandlungseinheit wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in Rechnung gestellt. Privatrezepte für Osteopathie und Physiotherapie werden gerne berücksichtigt.

Wer kann in unserer Praxis behandelt werden?

Osteopathie

Wir behandeln bei uns Patienten aller Altersklassen, auch Schwangere, Babies und Kinder sind dank entsprechender Spezialisierungen gut aufgehoben. Außerdem betreuen wir Patienten in Rehabilitationsphasen nach Unfällen oder Operationen.

Als Privatpraxis sind wir versicherungsseitig geeignet für

  • Privatpatienten
  • Selbstzahler
  • Patienten mit Heilpraktiker Zusatzversicherung

 und auch für

  • Kassenpatienten, deren Kasse anteilig osteopathische Leistungen erstattet

Unter diesem Link können Sie nachschauen ob und wieviel Ihre Krankenkasse erstattet (Keine Gewähr für Vollständigkeit bzw. Richtigkeit).

Klären Sie bitte VOR der ersten Behandlung mit Ihrer Krankenkasse, ob diese Heilpraktikerrechnungen (Rechnungen nach GebüH) übernimmt.
So kommt es dann zu keinen unangenehmen Überraschungen. Oft ist diese Information auch auf der jeweiligen Website zu finden.

Physiotherapie

Leider ist es uns nicht möglich mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, deshalb können wir für physiotherapeutische Leistungen (Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Massage, Fango,…) nur Privatrezepte annehmen, alternativ natürlich auch Selbstzahler.


Wie funktioniert die Abrechnung mit der Krankenkasse?


Sie bekommen von uns eine Rechnung über die erbrachten Leistungen und Behandlungseinheiten und begleichen diese. Anschließend reichen Sie die Rechnung mit der ärztlichen Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie erhalten dann nach Prüfung den entsprechenden Anteil zurück, der für osteopathische Leistungen von Ihrer Krankenkasse erstattet wird.